WEG-Verwaltung

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Nachfolgende Leistungen bieten wir als kompletten Service für Ihre Eigentumsanlage an.

Unser Service für Ihre Eigentumsanlage

Folgende Leistungen bieten wir an:

kaufmaennische verwaltung

1. Kaufmännische Verwaltung, dazu gehören

  • Durchführung der Eigentümerversammlung
  • Erfüllung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
  • Erstellung des Jahreswirtschaftsplanes
  • Erstellung einer Hausordnung und deren Überwachung
  • Abwicklung des gesamten das Haus betreffenden Zahlungsverkehrs
  • Hausbuchhaltung mit Erstellung der Jahresabrechnung für die gesamte Eigentumsanlage
  • Mahnwesen für rückständige Hausgeldzahlungen
  • Erstellung der Eigentümereinzelabrechnung
  • Klärung von Rückfragen der Eigentümer zu der Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung
  • Abschluss von Gebäudeversicherungen sowie Abwicklung von Schadensfällen in Abstimmung mit den Eigentümern
  • der das Anwesen betreffende Verkehr mit den Behörden
  • Ansammlung einer mündelsicheren Instandhaltungsrücklage
Technische Verwaltung

2. Technische Verwaltung, dazu gehören

  • laufende Überwachung des baulichen Zustandes des Hauses
  • Aufstellung von Instandhaltungsplänen und Erarbeitung einer Instandhaltungskonzeption in Abstimmung mit den Eigentümern
  • Einholung von Angeboten bei größeren Instandhaltungsmaßnahmen
  • Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturen (Instandhaltungsarbeiten) in Abstimmung mit den Eigentümern
  • Abschluß von Pflege- und Wartungsverträgen (Heizung, Heizungsabrechnung, Reinigung, Winterdienst u.ä.)

Auf Wunsch können folgende Aufgaben bei vermieteten Sondereigentum für den jeweiligen Eigentümer vereinbart werden:

  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen in Abstimmung mit dem Eigentümer
  • alle Rechtshandlungen, die sich aus bestehenden, zu beendenden oder abzuschließenden Mietverhältnissen ergeben
  • Nebenkostenabrechnung einschl. der Zuarbeit für Heizkostenabrechnung und Weiterleitung der Heizkostenabrechnung an die Mieter und Eigentümer
WEG Verwaltung Altenburg

Der Verwaltungsbeirat bzw. ein benannter Wohnungseigentümer kann monatlich eine Abrechnung erhalten, aus welcher sämtliche Kontenbewegungen (z. B. Hausgeldzahlungen; Rechnungsbegleichungen) ersichtlich sind.

Zum Jahresabschluss erfolgt eine Gesamtabrechnung, aus welcher jede Einzelausgabe des Jahres zu erkennen ist.

Kontakt
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    wohnung gewerbe altenburg
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