Unsere Hausverwaltung übernimmt für Sie die Verwaltung Ihres Sondereigentums
Verwaltung von Sondereigentum innerhalb einer Eigentumsanlage gemäß WEG
Was ist Sondereigentum?Gegenstand des Sondereigentum sind die in der Teilungserklärung zur Nutzung eines einzelnen Eigentümers bezeichneten Räume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne daß dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnungseigentümers über das nach  14 des WEG zulässige Maß hinaus beeinträchtigt oder die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert wird.
Vermietung des SondereigentumsWird das Sondereigentum nicht vom Eigentümer selbst genutzt, erfolgt in der Regel eine Gebrauchsüberlassung (Vermietung) an Dritte. Aus diesem Grund kommt die Verwaltung von Sondereigentum der Verwaltung von Miethäusern nahe, mit dem Unterschied, daß es sich meist um eine einzelne Einheit innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.
Verwaltung des SondereigentumsDie Verwaltung des Sondereigentums kann auch unabhängig von der Beauftragung der Verwaltung für das Gemeinschaftseigentum erfolgen.
Der Umfang der Aufgaben der Sondereigentumsverwaltung hängt vom Eigentümer ab. Wir bieten sowohl einen Komplettservice als auch Teile der auszuführenden Aufgaben an.
Die Sondereigentumsverwaltung beinhaltet, je nach vertraglicher Gestaltung, die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Betreuung des Sondereigentums und dazugehöriger Sondernutzungsrechte gehört.
Siehe auch Mietverwaltung



