Sondereigentumsverwaltung
Unsere Hausverwaltung übernimmt für Sie die Verwaltung Ihres Sondereigentums.
Verwaltung von Sondereigentum innerhalb einer Eigentumsanlage gemäß WEG.
Was ist Sondereigentum?
Gegenstand des Sondereigentums sind die in der Teilungserklärung zur Nutzung eines einzelnen Eigentümers bezeichneten Räume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnungseigentümers über das nach  14 des WEG zulässige Maß hinaus beeinträchtigt oder die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert wird.
Vermietung des Sondereigentums
Wird das Sondereigentum nicht vom Eigentümer selbst genutzt, erfolgt in der Regel eine Gebrauchsüberlassung (Vermietung) an Dritte.
Die Verwaltung von Sondereigentum kommt der Verwaltung von Miethäusern nahe, allerdings mit dem Unterschied, dass es sich bei dem Sondereigentum meistens um eine einzelne Einheit innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.
Verwaltung des Sondereigentums
Die Verwaltung des Sondereigentums kann auch unabhängig von der Beauftragung der Verwaltung für das Gemeinschaftseigentum erfolgen.
Der Umfang der Aufgaben der Sondereigentumsverwaltung hängt vom Eigentümer ab. Wir bieten sowohl einen Komplettservice als auch Teile der auszuführenden Aufgaben an.
Die Sondereigentumsverwaltung beinhaltet je nach vertraglicher Gestaltung, die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Betreuung des Sondereigentums und dazugehöriger Sondernutzungsrechte gehört.
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