Betriebskostenabrechnung
1. Definition Betriebskosten
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.
Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.
2. Inhalt der Betriebskostenabrechnung
- Geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten. Die einzelnen Positionen sollten gemäß Betriebskostenverordnung benannt und in der gleichen Reihenfolge aufgelistet werden.
- Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels/Berechnung des Anteils des Mieters Jeder Verteilerschlüssel muss sowohl für das gesamte Anwesen als auch für die jeweilige Wohnung in der Betriebskostenabrechnung angegeben werden. Auch der Rechenweg ist zu erläutern
Betriebskostenabrechnung für nicht von uns verwaltete Grundstücke
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Wir lassen Ihnen ein Formblatt zu kommen, in welches Sie die angefallenen BK für die Abrechnungsperiode eintragen; ebenso die Daten Ihrer Mieter. Dieses Formblatt ist einfach und übersichtlich erstellt. Sie können natürlich auch einen Termin in unserem Büro vereinbaren und uns Ihre Unterlagen übergeben. Wir sichten dann die Unterlagen und suchen die für eine Abrechnung relevanten Daten und Kosten für Sie heraus.
Auf Wunsch erfolgt die Versendung der Abrechnung an Ihre Mieter direkt und Sie erhalten eine Kopie jeder Abrechnung. Ist dies nicht gewünscht geht Ihnen die Abrechnung zu und Sie übergeben diese an Ihre Mieter.
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